Eröffnet Schutzbereiche

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Ich habe heute morgen noch im Bett in einem Urteil gelesen. Ich bin kein Jurist, auch deswegen kommt das eigentlich so gut wie nie vor.

Was mir auffiel: juristische Sprache kann sehr poetisch sein. Vor allem wenn das Grundgesetz beteiligt ist. Dessen Artikel können nämlich „Schutzbereiche öffnen“, in denen Menschen nicht eingeknastet werden dürfen, nur weil sie den Verkehr stören.

So schreibt das AG München: „Eine Sitzblockade von Klimaaktivistinnen stellt eine Versammlung dar, die den Schutzbereich des Art. 8 GG eröffnet.“ – und ich denke: so geschützt, kann uns doch gar nix passieren.

Und dann denke ich an die vielen jungen Menschen, die auch in Hamburg sich vertrauensvoll in den Schutzraum des GG begeben und auf ganzer Hamburger Linie versohlt, bespritzt und vertrieben werden.

Denn Schutzräume macht das GG eben nur nachher auf, also offiziell. Im Jetzt herrscht oft die Willkür, die diesen Schutzraum mit Gewalt flutet.

Ich seufze in meinen Kaffee, und wünsche mir, dass sich ein Weg finden ließe, geschützte Räume auch in die Gegenwart zu holen.

Letzte Woche hat mein Freund Marcus in unserem Podcast von Clubs und anderen subkulturellen Räumen gesprochen, die dringend Hilfe brauchen. Da sollte man auch Schutz eröffnen – sind ja auch Versammlungen irgendwie.

Was denn so ein „Schutzraum“ ist, fragt mich M. eben am Telefon und ich muss kurz nachdenken – M. erwartet Druckreifes.

„Ein Raum, der frei von Eingriffen ist, vor allem staatlichen“, antworte ich doch noch ziemlich spontan. Ich muss an die Rote Flora denken, die heute so auch nie mehr entstehen könnte.

„Eingriff“, sagt M., „klingt irgendwie nach Unterhose“.

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